Dadurch, dass wir mit der Funktionsweise von Unternehmen sowohl in Polen als auch in Deutschland vertraut sind, können wir außergewöhnlich verlässliche und wirksame Hilfe bei sämtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen im Hinblick auf das Rechnungswesen garantieren.
Die deutsche Buchhaltung unterscheidet sich von der polnischen in vielerlei Hinsicht, u. a.:
- hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem der Jahresabschluss angefertigt werden muss
- hinsichtlich der Bestandteile des Jahresabschlusses
- hinsichtlich der Aufbewahrungs- und Archivierungsweise von Unterlagen
- hinsichtlich der Dauer des Geschäftsjahres (nur bei neu gegründeten Geschäftstätigkeiten)
Unser Team verfügt über weitreichende Erfahrung im Bereich der buchhalterischen Betreuung von Firmen in Berlin. Wir können Ihre Firma mit zusätzlicher Beratung unterstützen oder die Aufgaben der Abteilung für Finanzen und Buchhaltung vollständig übernehmen. Unsere Fachleute verfolgen Änderungen im deutschen Steuerrecht und der strengen Buchhaltungspflichten ständig.
Wir unterstützen die folgenden Geschäftsbereiche von polnisch-deutschen Unternehmen:
- Finanzbuchhaltung
- Personalwesen und Vergütungen
- Registrierung von Betriebsstätten
- Abrechnung entsandter Arbeitnehmer
- buchhalterische Betreuung von Bauunternehmen