Vorbereitung von Firmen auf die Datenschutzgrundverordnung | ECDP Group

Vorbereitung von Firmen auf die Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung betrifft Sie, falls Sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder Verhaltensweisen der EU-Bürger analysieren.
Was bedeutet die Datenschutzgrundverordnung für die Geschäftstätigkeit?
Die Datenschutzgrundverordnung ist eine EU-Verordnung, die für die Unternehmer eine Revolution der bisherigen Regeln der Datenverarbeitung von Kunden, Vertragspartnern und Mitarbeitern darstellt. Neue Vorschriften gelten ab dem 25. Mai 2018 und für deren Nichtanwendung drohen den Unternehmern Strafen in Millionenhöhe (bis zu 20 Mio. Euro).

Die Regelungen betreffen jede Institution, die Personendaten nutzt oder aufbewahrt, unabhängig von der Branche oder Eigentumsform – von Kleinunternehmen bis zu Großkonzernen. Die Reform tritt automatisch gleichzeitig in Polen und jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft. JEDER Unternehmer sollte seine Firma auf die Datenschutzgrundverordnung vorbereiten.

Hauptbereiche der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung: Einfluss auf das Unternehmen

 IT-Abteilung, Rechtsabteilung, Verkauf, Personalwesen, Marketing/Kundendienst und sonstige Abteilungen, z. B. Überwachungsdienst

Zentrale Änderungen und Neuheiten

  • die Ausführung des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht
  • Risikoabschätzung im Bereich der Privatsphäre der betroffenen Personen
  • die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und eines Verzeichnisses der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
  • Meldepflicht, Verstöße (Zwischenfälle) müssen den Datenschutzaufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht werden (binnen 72 Stunden)
  • die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen und die Änderung seines Status
  • neue Bestimmungen in Verarbeitungsverträgen bezüglich der Personendaten
  • Neudefinition von „normalen” und sensiblen Daten

Wie ist die Firma auf die Änderungen vorzubereiten?

Wie bieten Unterstützung bei der Umsetzung rechtlicher und IT-Regelungen an, die durch die EU-Verordnung Nr. 2016/679 (DSGV) zum Schutz natürlicher Personen, eingeführt wurden.

Etappen

  • rechtlicher und IT-Audit
  • Berichte mit Empfehlungen
  • Entwicklung von Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung: interne Umsetzungsstruktur, Unterlagen und interne Dokumente
  • Rechtsunterstützung
  • Schulungen für Arbeitnehmer

Wie können wir Ihnen helfen?

Dank der Erfahrung unserer Experten im Datenschutz haben wir ein umfassendes Paket für die Umsetzung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung in Firmen entwickelt – von A bis Z. Wir unterstützen Unternehmer bei der Umsetzung neuer Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und bei der Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten.

Nach ihrer Zertifizierung wird die Firma ECDP ODO auch selbst Zertifizierungsverfahren durchführen und die Ausführung branchenbezogener Verhaltenskodexe überwachen können.

In unserem Team arbeiten Experten mit einzigartigem Know-how im Schutz personenbezogener Daten, die u. a. bei ihrer Arbeit in Datenschutzaufsichtsbehörden, großen Versicherungsbetrieben und im Finanzsektor Erfahrungen gesammelt haben. Ihre rechtliche Expertise wird durch unser Team von IT-Fachleuten ergänzt. So ermöglicht unser Angebot eine umfassende Umsetzung der neuen Vorschriften in jeder Firma.

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