Verbrauchssteuer | ECDP Group

Verbrauchssteuer

Wir sind uns dessen bewusst, wie kompliziert die Regelung der Verbrauchssteuer ist. Wir wissen auch, dass professionelle Beratung im Bereich dieser Steuer äußerst wichtig ist. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Verbrauchssteuer ermöglicht uns, die günstigsten Lösungen für die Verbrauchssteuerbranche zu bieten. Unsere hochqualifizierten Fachleute sind sowohl in den polnischen Gesetzen, als auch in den Vorschriften des EU-Rechts bewandert. Wir bieten Hilfe bei der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten, die mit der Verbrauchssteuer belegt sind, und bei deren laufenden Ausübung. Unsere Lösungen setzen wir für Sie mit Erfolg um.
Wir beraten Kunden aus der Energiewirtschaft, Tabak- und Alkoholindustrie. Wir befassen uns auch mit dem Treibstoffzuschlag.

Der komplexe Charakter der Verbrauchssteuer macht die Entwicklung und Umsetzung interner Vorgehensverfahren hinsichtlich dieser Steuer notwendig. Unsere Experten helfen dabei, in Ihrem Unternehmen ein transparentes internes System für die Abrechnung der Verbrauchssteuer zu entwickeln.

Was bieten wir?

Laufende Beratung bezüglich der Anwendung von nationalen Verbrauchssteuergesetzen und EU-Verbrauchssteuervorschriften:

  • telefonische Beratung
  • regelmäßige Unterredungen am Kundensitz
  • Betreuung per E-Mail

Anfertigung von Steuergutachten und -analysen:

  • Analysen und schriftliche Gutachten, von einem Steuerberater unterzeichnet

Hilfe bei der Verbrauchssteuerabrechnung

  • Unterstützung bei der Anfertigung von Steuererklärungen nebst Anlagen
  • Unterstützung bei der Bestimmung von Verbrauchssteuersätzen

Hilfe bei der Erfüllung aller Erfordernisse hinsichtlich der Verbrauchssteuer:

  • Assistenz bei der Erlangung des Status eines Verbrauchssteuerzahlers
  • Beratung bei der Ausweitung der Geschäftstätigkeit, die der Verbrauchssteuer unterliegt
  • Assistenz bei der Errichtung eines Steuerlagers
  • Hinweise zur Zusammenstellung von Unterlagen, die für die Einholung aller Zulassungen bei verbrauchssteuerpflichtigen Geschäftstätigkeiten unentbehrlich sind
  • Umsetzung von Verbrauchssteuerlösungen bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die mit der Verbrauchssteuer belegt ist
  • ständige Kontrolle der Erfüllung der Pflichten, die sich bei verbrauchssteuerpflichtiger Geschäftstätigkeit aus der jeweiligen Zulassung ergeben
  • Erstellung oder Prüfung entsprechender Anträge an Steuerbehörden (z. B. Anträge auf Zulassung einer verbrauchssteuerpflichtigen Geschäftstätigkeit oder Unterlagen, die für die Erlangung von Verbrauchssteuersicherheiten unentbehrlich sind)
  • Kundenvertretung vor Steuerbehörden zwecks Erlangung des Status eines Verbrauchssteuerzahlers oder bei der Einholung einer entsprechenden Zulassung für verbrauchssteuerpflichtige Tätigkeit
  • Hilfe beim Erlangen von Konzessionen oder Bewilligungen bzw. Genehmigungen, die aufgrund von Sondervorschriften erforderlich sind; z. B. Konzessionen, die aufgrund des Energierechts erforderlich sind (in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei)

Optimierung der Geschäftstätigkeit durch Verbrauchssteuerbefreiungen

  • Bestimmung der günstigsten Steuerlösungen und Steuerpräferenzen
  • detaillierte Analyse der Firmenlage zur Bestimmung von Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen

Anfertigung von Unterlagen, die für die Zwecke der Verbrauchssteuer unentbehrlich sind:

  • Hilfe bei der Entwicklung von Mustern für Verbrauchssteuerregister, -aufstellungen und-erklärungen
  • Aufzeigen von Regeln zur Anfertigung der Verbrauchssteuerdokumentation
  • Hinweise zum Ausfüllen von Verbrauchssteuerregistern, -aufstellungen und -erklärungen

Anweisungen und Entwicklung von Verfahren hinsichtlich der Verbrauchssteuer:

  • Prüfung von bereits bestehenden Prozessen
  • Entwicklung richtiger Vorgehensmodelle (Vorgehensmuster)

Steueranalyse von Verträgen

  • Vorschläge zu günstigeren Vertragsvereinbarungen
  • Minderung ungünstiger Steuerfolgen von geplanten Verträgen
  • Vorbereitung neuer Vertragsentwürfe

Darüber hinaus:

Unterstützung oder Vertretung vor Finanz- und Zollämtern sowie in Verfahren vor Verwaltungsgerichten

und

Praxisbezogene Branchenschulungen

Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.