In Abhängigkeit vom Auftragsumfang kann die Dienstleistung umfassen:
- Anfertigung eines Rechtsgutachtens, das die Art und Weise der Registrierung als Verbrauchssteuerzahler bestimmt, oder Formulierung von Regeln für die Einholung der jeweiligen Zulassung für verbrauchssteuerpflichtige Tätigkeiten mit Verweis auf Anforderungen, die mit der Betreibung der jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen,
- Anfertigung von Mustern für entsprechende Dokumente (z. B. Register, Erklärungen, Protokolle, Aufstellungen, interne Vorgehensverfahren), die bei der jeweiligen Tätigkeit unentbehrlich sind,
- Erstellung oder Prüfung entsprechender Anträge an Steuerbehörden (z. B. Antrag auf Zulassung einer gegebenen verbrauchssteuerpflichtigen Geschäftstätigkeit, Dokumente, die für die Erlangung von Verbrauchssteuersicherheiten unentbehrlich sind),
- Kundenvertretung vor Steuerbehörden zwecks Erlangung des Status eines Verbrauchssteuerzahlers oder Einholung einer entsprechenden Zulassung für verbrauchssteuerpflichtige Tätigkeiten,
- in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei besteht die Möglichkeit zur Hilfe beim Erlangen von Konzessionen oder Bewilligungen bzw. Genehmigungen, die aufgrund von Sondervorschriften erforderlich sind (z. B. Konzessionen, die aufgrund des Energierechts erforderlich sind).
Vorteile aus den erbrachten Dienstleistungen:
- Analyse von Kundenbedürfnissen und -erwartungen zwecks Überprüfung, ob das dargestellte Projekt im Hinblick auf die Vorschriften des polnischen Verbrauchssteuergesetzes verwirklicht werden kann,
- der Unternehmer erhält detaillierte Informationen zu den Pflichten, die er zu erfüllen hat,
- der Kunde erhält professionell angefertigte Dokumente, die für die Aufnahme oder Fortsetzung der jeweiligen verbrauchssteuerpflichtigen Tätigkeit unentbehrlich sind,
- durch Inanspruchnahme der Option der Vertretung vor einer Steuerbehörde spart der Unternehmer Zeit, die er für das Erscheinen im jeweiligen Amt benötigen würde.